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Anbindehaltung bei Pferden ist verboten

 

Früher war es gang und gäbe: Man hat Pferde einfach angehängt gehalten und sie nur zum Reiten, zum Arbeiten oder für den Schulbetrieb abgehängt und hinausgeführt. Was das für das Bewegungstier Pferd bedeutet, kann man sich unschwer vorstellen.

Mit dem Bundestierschutzgesetz 2005 kam endlich das Verbot der Anbindehaltung für Pferde – allerdings mit einer vierjährigen Übergangsbestimmung. Seit 1. 1. 2010 ist die Anbindehaltung aber endgültig verboten – ohne Ausnahme.

Trotzdem scheinen manche Pferdehalter von dieser artwidrigen und tierquälerischen Tierhaltung nicht Abstand nehmen zu wollen, wie ein Fall in der Oststeiermark beweist. Ein nicht unbekannter Reit- und Fahrverein hält manche Pferde noch immer in Anbindehaltung. Es dürfte sich wie so oft um die Schulpferde handeln, die ohnedies zu den Ärmsten der Armen zählen. Nicht nur, dass man sie zwecks leichterer „Handhabung“ anhängt, vielmehr müssen sie oft stundenlang ungeübte und grobe Reitanfänger im Kreis tragen. Meist spart man bei diesen Pferden auch an Futter und auch die tierärztliche Versorgung ist meist mangelhaft. Wenn sie „ausgedient“ haben, werden sie einfach ausgemustert, sprich man verkauft sie an den Schlächter.

Der Aktive Tierschutz Steiermark hat schon viele dieser armen Schulpferde gerettet, sie angekauft und ihnen noch einige schöne Lebensjahre geschenkt. Gerade diese Pferde verdienen das, haben sie doch ihr Leben lang brav gearbeitet und dem Menschen gedient!

 

21. 7. 2011