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Tierquälerische Hundehaltung!

Am Donnerstag, dem 15.12.2011, machte einer unserer Tierinspektoren eine furchtbare Entdeckung. Aus einem Keller in der Grazer Zeilergasse hörte er ein lautes Bellen und Winseln. Er ging der Sache auf den Grund und fand einen wunderschöner jungen Langhaarschäfer, eingezwängt in einer viel zu kleinen Transportbox. Der arme Hund konnte sich kaum rühren, geschweige den sitzen oder stehen. Einzige Lichtquelle war ein schwacher Lichtstrahl, der über einen Lichtschacht einfiel und den Kellerraum nur aufs Spärlichste beleuchtete.  

Der schnellstens ausfindig gemachte Besitzer des Rassehundes gab an, dass er seinen Hund nur in Ausnahmefällen und vorübergehend auf diese Art und Weise „verstaute“ und das Tier ansonsten bei ihm in der Wohnung sei oder den ganzen Tag mit ihm unterwegs. Abgesehen davon, dass diese Wohnung aus einem ca. 15m² kleinen Zimmer besteht und für einen so großen Hund viel zu klein ist, fand unser Tierinspektor auch kein Schlafplatzerl, keine Futternäpfe und kein einziges Hundehaar. Nach Rückfrage beim Vermieter erklärte uns dieser, dass er seinem Mieter schon öfters klar gemacht hat, dass diese Art der „Verwahrung“ des Hundes im Keller nicht tragbar sei, bis heute hat sich aber nichts daran geändert.  

Als erste Maßnahme wurde die Amtstierärztin hinzugezogen, die feststellte, dass der Hund viel zu mager ist. In weiterer Folge stellte der Aktive Tierschutz dem Besitzer das Ultimatum, den Hund nachweislich bis nächsten Montag bei seinen Eltern in der Obersteiermark, die Haus mit Garten besitzen, unterzubringen, ansonsten wird in dieser Angelegenheit auf schnellstem Wege Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. 

19.12.2011